Die in der Zahnarztpraxis durchgeführte Individualprophylaxe (IP) ergänzt die Gruppen- und Intensivprophylaxe. Die Individualprophylaxe besteht aus fünf verschiedenen Bausteinen. Die Kosten hierfür werden für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die das 6., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, übernommen.
Die Untersuchungen sollen sich auf den Befund des Zahnfleisches, die Aufklärung über Krankheitsursachen und ihre Vermeidung, das Erstellen von diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene, zum Zustand des Zahnfleisches und zur Anfälligkeit gegenüber Karieserkrankungen, auf die Motivation und Einweisung bei der Mundpflege sowie auf Maßnahmen zur Schmelzhärtung der Zähne erstrecken.
(Quelle: LAGZ)